Warnung ! Nach dem Lesen dieser Seite haben Sie nicht die nötige Sachkenntnis, um Versuche mit Gefahrstoffen gefahrlos durchführen zu können.
Gefahrstoffe sind nicht nur gefährliche Stoffe oder Gemische, sondern unter anderem auch Stoffe und Gemische, aus denen gefährliche Stoffe entstehen können.
Gefahrstoffe werden seit längerer Zeit nach dem Global harmonisiertem System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gekennzeichnet. Die vorher gültige Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung ist überholt.
Im einzelnen geht es auf dieser Seite um
Bild 1 : Nach heutiger Einschätzung ist Kaliumhydroxid kein Gift. Und ein anderes Gefahrenkennzeichen bemerken heute die meisten nicht mehr. Die rote Schrift zeigte in Deutschland viele Jahrzehnte an, dass der Stoff vorsichtig und von harmlosen Stoffen getrennt aufzubewahren ist. Das Etikett stammt aus der DDR, etwa aus den 1970er Jahren.
Warum sollten Sie sich mit Regeln beschäftigen, die nicht mehr gelten ? Die Antwort ist, dass Sie so erfahren, dass der angemessene Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Aufstellung von Regeln dazu ein Prozess ist, der irgendwann einmal angestoßen wird, sich dann immer weiter entwickelt, und auch heute sicher noch nicht abgeschlossen ist.
Regeln zum Umgang mit gefährlichen Stoffen haben, wie die meisten Regeln, viele Wurzeln. Jeder, der solche Stoffe weitergibt, kennzeichnet sie irgendwie, und dem Kundigen wird es schon klar sein, was er zu tun und zu lassen hat. Ein Beispiel sehen Sie in Bild 1.
Im Lauf der Zeit haben aber immer mehr nicht chemiekundige Menschen mit gefährlichen Stoffen zu tun, und man braucht
Namen und Zeichen, die alle verstehen. Ein früher Schritt in dieser Richtung war eine
Richtline der EWG aus dem Jahr 1967
(Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, der Vorläufer der EU), die bald darauf in Deutschland die
Gefahrstoffverordnung
ausgelöst hat, und in anderen Ländern ähnliche Regelungen.
Damit waren in immer mehr Ländern Europas Gefahrstoffe einheitlich gekennzeichnet und der Umgang mit
ihnen in einheitliche Regeln gefasst. Der Vorteil ist, dass man nur eine Handvoll Zeichen kennen musste, um zu
sehen, welche Gefahren von diesem Stoff ausgehen. Und es gab gut hundert normierte Sätze, die den Umgang damit
in immer gleicher Weise beschrieben.
Die orangefarbigen Zeichen der Gefahrstoffverordnung haben in den fast 50 Jahren ihrer Benutzung einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Vielleicht verwendet sie mancher immer noch. Rechts sehen Sie als Beispiel eines der Zeichen (für giftige Stoffe)
Die Gefahrstoffverordnung bildet die akuten Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, wirklich gut ab. Diese Gefahren sind in erster Linie Giftigkeit, Brennbarkeit, Explosivität, Ätzwirkung. Es sind Gefahren, deren Auswirkung schnell eintritt, und die eindeutig einem Stoff zugeordnet werden können. Nur diese Gefahren waren damals gut erforscht, und das Augenmerk vieler Chemiker lag allein auf diesen Gefahren.
Mit der Zeit wurden die Mängel der Kennzeichnung nach der Gefahrstoffverordnung immer deutlicher.
Die Globalisierung der Welt schritt weiter voran, aber jede Region hatte wie früher eigene Namen und Zeichen für gefährliche Stoffe. Keine Frage, dass dies eine Quelle der Verwirrung war. Und für international tätige Firmen war es auch eine Kostenfrage. Je nachdem, wo Chemikalien hingeschickt wurden, mussten andere Vorschriften beachtet werden. Da ist es wirklich sinnvoll, alles weltweit zu vereinheitlichen. So wurde im Jahr 2002 von den Vereinten Nationen das GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) geschaffen. Rechts sehen Sie als Beispiel eines der Zeichen nach GHS (für giftige Stoffe).
Im Lauf der Jahre rückten Gefahren mit ganz anderen Eigenschaften ins Blickfeld der Öffentlichkeit.
zeitlich verzögerte Wirkung
Die Ätzwirkung von Säuren tritt innerhalb weniger Minuten ein, Giftwirkungen in der Regel spätestens nach einigen Stunden. Die krebserregende Wirkung eines Stoffes dagegen, um nur ein Beispiel zu nennen, manifestiert sich oft erst nach Jahren. So braucht es oft viele Jahre eines Raucherlebens, bis Lungenkrebs entsteht.
Risikofaktor statt notwendig eintretender Wirkung
Kippt man sich Säure auf die Haut, tritt die Ätzwirkung ein ohne wenn und aber. Rauchen dagegen führt nicht notwendig zum Lungenkrebs, ist aber ein bedeutender Risikofaktor, der dessen Wahrscheinlichkeit deutlich erhöht.
Erforschung nur eingeschränkt möglich
Untersuchungen der Wirkung gefährlicher Stoffe am Menschen verbieten sich aus ethischen Gründen von selbst. Tierversuche sind für die Wirkung auf Menschen nur bedingt aussagekräftig. Und so bleibt manchmal nur die Auswertung von Unfällen, Verbrechen oder dem Krieg.
All diese Punkte machen es schwierig, hundertprozentig sichere Aussagen zu Gefahren wie zum Beispiel krebserregender, allergieauslösender oder fruchtschädigender Wirkung zu machen. Manchen veranlasst das, die Gefahren mit Argumenten wie Man weiß es doch gar nicht genau herunterzuspielen. Jedoch hat sich die Ansicht durchgesetzt, lieber auf Nummer sicher zu gehen und vorsorglich Stoffe als gefährlich zu benennen, um jede Gefahr vom Benutzer abzuwenden.
Kurz Klar Eindeutig (die meisten jedenfalls) Ein Blick, und jeder weiß Bescheid. Und jeder kann es verstehen.
Das ist die Aufgabe der Piktogramme, und sie lösen sie gut. Dazu kommen die Signalwörter Gefahr und Achtung. Dass das zweite eine geringere Gefahr anzeigt, ist schon nicht mehr so selbsterklärend.
Hier sind sie.
Vielleicht denken Sie jetzt, das erste Zeichen heißt Explosiv und bezeichnet explosionsgefährliche Stoffe. Leider liegen Sie da falsch. Das Zeichen heißt Explodierende Bombe und bezeichnet neben explosiven Stoffen noch ein paar andere, eher seltene Gruppen von Gefahrstoffen. Auch bei den anderen Zeichen ist das, was sie kennzeichnen, nicht in einem Satz gesagt. Mehr dazu können Sie im Abschnitt über Gefahrenklassen lesen.
Aber trotzdem geben sie wirklich eine treffende Einschätzung auf den ersten Blick.
Nicht jeder und nicht jede ist in Chemie bewandert. Mancher denkt bei Salzsäure zwar an Gefahr, weiß aber nicht so genau, wie man damit umgehen sollte außer vorsichtig sein. Die meisten denken bei Alkohol eher an eine gesellige Runde als an eine Stoffklasse, deren Vertreter OHGruppen enthalten und fast alle brennbar sind.
Damit habe ich wohl die große Mehrheit der Menschen beschrieben. Und gerade diese Menschen brauchen eine klare, deutliche und ausführliche Ansage über das, was sie zu tun und zu lassen haben, wenn sie mit einem gefährlichen Stoff umgehen wollen oder müssen. Hier ist der Platz der Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise.
Die Gefahrenhinweise (engl. hazard statements) sind in den HSätzen niedergelegt.
Die Sicherheitshinweise (engl. precautionary statements) sind in den PSätzen niedergelegt.
Das englische Wort precautionary bedeutet Vorsorge.
Die HSätze und PSätze sind normierte und nummerierte Sätze. So bedeutet etwa der HSatz H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. Auch wenn der Text von H240 in einer fremden, der Leserin oder dem Leser unbekannten Sprache verfasst ist, so ist doch die Bedeutung von H240 immer dieselbe.
Chemiekundigen ist die Information der Gefahrenpiktogramme vielleicht zu wenig. Ja, der Totenkopf sagt, dass der Stoff giftig ist, aber wie giftig ? Ein wenig giftig, mittelmäßig giftig, stark giftig oder ganz extrem giftig ? Mehr Information wäre besser.
Menschen mit einer guten chemischen Ausbildung sind vielleicht von den endlosen Wiederholungen der H und PSätze genervt. P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. löst in Labor und Schule eher Erheiterung aus. P 210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. finde ich echt ätzend. Ich weiß doch, wie sich ein brennbarer Stoff entzünden kann.
Hier spielen die Gefahrenklassen ihre Rolle.
Die Gefahrenklassen geben, detaillierter und feiner aufgelöst als die Piktogramme, die Gefahren an, die von einem Stoff ausgehen. Sie beschreiben ihn durch seine physikalische oder chemische Wirkung oder durch die Gesundheitsgefahren, die von ihm ausgehen. Wie man mit ihm umgeht, wissen die Erfahrenen. Und wenn nicht, können sie immer noch die H und PSätze lesen.
Es gibt 28 Gefahrenklassen, die oft in mehrere Stufen unterteilt sind. Diese Unterklassen oder Kategorien sind durchnummeriert. Kategorie 1 ist immer die gefährlichste, mit steigender Nummerierung nimmt die Gefahr ab. Im folgenden stelle ich alle 28 Gefahrenklassen vor und die Unterklassen, und ich versuche für jede Kategorie ein Beispiel eines gängigen Stoffes zu geben, der in diese Gruppe fällt.
Vielleicht vermissen Sie bei den Beispielen die wirklich gefährlichen Stoffe, Sprengstoffe zum Beispiel, oder Drogen und chemische Kampfstoffe. Der Grund ist, dass solche Stoffe keine Einstufung nach GHS besitzen. Diese wird beim Inverkehrbringen (also beim Verkauf) vergeben, und Stoffe, die (offiziell) nicht verkauft werden, haben keine.
Explosive Stoffe und Erzeugnisse mit einem Explosivstoff
Beispiele : Unterklasse 1.1 : Ammoniumperchlorat, Nitrocellulose, Pikrinsäure (trocken), 2,4,6Trinitrotoluol (TNT)
Instabile explosive Stoffe
Beispiele : Bleiazid, Dichloracetylen, Glycerintrinitrat (Nitroglycerin), Hydroxylamin
Selbstzersetzliche Stoffe, Typ A
Beispiele : Hydrazintrinitromethan
Selbstzersetzliche Stoffe, Typ B
Beispiele : kommen bald
Organische Peroxide, Typ A
Beispiele : Cyclohexanonperoxid
Organische Peroxide, Typ B
Beispiele : Dibenzoylperoxid, Bis(4-methylbenzoyl)peroxid, Trimer von Methylethylketonperoxid
Entzündbare Gase, Kategorie 1
Beispiele : Arsenwasserstoff, Propan, Kohlenmonoxid, Wasserstoff
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 1
Beispiele : Acetaldehyd, Diethylether, Ottokraftstoff (Superbenzin)
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2
Beispiele : Aceton, Benzol, Ethanol
Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3
Beispiele : Essigsäure, Xylol, Dieselkraftstoff
Entzündbare Feststoffe, Kategorie 1
Beispiele : Aluminiumpulver (stabilisiert), Campher, Naphthalin, roter Phosphor
Entzündbare Feststoffe, Kategorie 2
Beispiele : Hexamethylentetramin, 2(2Hydroxy3,5dinitroanilino)ethanol, Tetraphosphortrisulfid
Aerosole, Kategorie 1 und 2
Beispiele : der Stoff muss als Aerosol vorliegen
Selbstzersetzliche Stoffe, Kategorien B, C, D, E und F
Beispiele : Kategorie C : Azodiisobutyronitril (AIBN), 3-Azidosulfonylbenzoesäure
Kategorie F : Cumolhydroperoxid
Organische Peroxide, Kategorien B, C, D, E und F
Beispiele : Kategorie C : O,O-tert-Butyl-O-docosylmonoperoxyoxalat, Cyclohexanonperoxid (c < 91 % in Lösung)
Kategorie D : Peroxyessigsäure, Dilauroylperoxid, Ethyl-3,3-bis(tert-pentylperoxy)butyrat
Kategorie E : tert-Butyl-a,a-dimethylbenzylperoxid, Di-tert-butylperoxid
Kategorie F : Dicumylperoxid
Pyrophore Flüssigkeiten, Kategorie 1
Beispiele : Trichlorsilan, Aluminiumalkyle, Diethylzink, tertButylarsin
Pyrophore Feststoffe, Kategorie 1
Beispiele : Tetraphosphor (weißer Phosphor), Aluminiumpulver (nicht stabilisiert), Trialkylborane (soweit fest)
Selbsterhitzungsfähige Stoffe, Kategorie 1
Beispiele : Magnesiumpulver, Natriumdithionit
Selbsterhitzungsfähige Stoffe, Kategorie 2
Beispiele : kommen bald
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kategorie 1
Beispiele : Lithium, Natrium, Kalium, Aluminiumphosphid, Calciumcarbid
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kategorie 2
Beispiele : Calcium, Aluminiumpulver (nicht stabilisiert)
Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Kategorie 3
Beispiele : kommen bald
Oxidierende Gase, Kategorie 1
Beispiele : Sauerstoff, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Chlor, Chlortrifluorid
Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 1
Beispiele : Wasserstoffperoxid (c ≥ 70 %), Chromoxychlorid, Perchlorsäure (c > 50 %)
Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 2
Beispiele : Wasserstoffperoxid (50 % ≤ c < 70 %), Perchlorsäure (c ≤ 50 %)
Oxidierende Flüssigkeiten, Kategorie 3
Beispiele : Salpetersäure (c ≥ 65 %)
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 1
Beispiele : Chromtrioxid, Kaliumchlorat, Natriumperoxid
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 2
Beispiele : Kaliumbromat, Kaliumdichromat, Silbernitrat
Oxidierende Feststoffe, Kategorie 3
Beispiele : Ammoniumnitrat, Kaliumperoxodisulfat, Natriumnitrit
Gase unter Druck
Beispiele : Propan, Stickstoff, Wasserstoff natürlich nur, wenn sie in einer Gasflasche unter Druck abgefüllt sind.
Ätz/ Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1A
Beispiele : Schwefelsäure (c ≥ 15 %), Natriumhydroxidlösung (c ≥ 5 %), Brom
Ätz/ Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1B
Beispiele : Hydrazin, Natriumhydroxidlösung (2 % ≤ c < 5 %), Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Acetylchlorid
Ätz/ Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 1C
Beispiele : kommen bald
Schwere Augenschädigung / Augenreizung, Kategorie 1
Beispiele : Anilin, Wasserstoffperoxid (c ≥ 8 %), Zinksulfat
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
Beispiele : Hydroxylamin
Akute Toxizität, Kategorie 1
Beispiele : Atropin, Kaliumcyanid (Cyankali), QuecksilberIIoxid
Akute Toxizität, Kategorie 2
Beispiele : Brom, Kaliumdichromat, Senföl (Allylisothiocyanat) Sie sollten Senföl nicht mit dem chemischen Kampfstoff Senfgas verwechseln. Senfgas ist sicher wesentlich gefährlicher als Senföl, hat jedoch keine Einstufung nach GHS.
Akute Toxizität, Kategorie 3
Beispiele : Anilin, Methanol, Schwefeldioxid
Unter diesem Zeichen ist eine Reihe eher geringer Gefahren versammelt.
Akute Toxizität, Kategorie 4
Beispiele : Iod, Oxalsäure, Zinksulfat
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
Beispiele : Schwefelsäure (5 % ≤ c < 15 %), Natriumhydroxidlösung (0,5 % ≤ c < 2 %), Trichlormethan
Schwere Augenreizung, Kategorie 2
Beispiele : Natriumhydroxidlösung (0,5 % ≤ c < 2 %), Senföl (Allylisothiocyanat), Trichlormethan
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1
Beispiele : Acrylnitril, Anilin, Dibenzoylperoxid, Limonen
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1A
Beispiele : 2Chlor6nitro3phenoxyanilin
Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1B
Beispiele : Nerol
Spezifische ZielorganToxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
Beispiele : Calciumcarbid, Hexan, Senföl (Allylisothiocyanat)
die Ozonschicht schädigend, Kategorie 1
Beispiele : Brommethan, Tetrachlormethan, 1,1,1Trichlorethan
Unter diesem Zeichen ist, gut differenzierend, eine große Zahl ernster Gesundheitsgefahren versammelt.
Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1
Beispiele : Kaliumdichromat, NickelIIchlorid, Chloramin T
Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1A
Beispiele : kommen bald
Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1B
Beispiele : kommen bald
Keimzellmutagenität, Kategorie 1A
Mutagene Stoffe verändern das Erbgut und erzeugen so vererbbare Veränderungen am Menschen.
In der Kategorie 1A ist diese Wirkung nachgewiesen.
Beispiele : kommen bald
Keimzellmutagenität, Kategorie 1B
Diese Stoffe sind beim Menschen wahrscheinlich mutagen.
Beispiele : Acrylamid, Cadmiumchlorid, Colchicin, Ottokraftstoff (Superbenzin)
Keimzellmutagenität, Kategorie 2
Bei diesen Stoffen besteht ein Verdacht auf mutagene Wirkung beim Menschen.
Beispiele : Anilin, Brommethan, Vanadiumpentoxid
Karzinogenität, Kategorie 1A
Diese Stoffe sind beim Menschen nachgewiesen karzinogen, d.h. krebserregend.
Beispiele : Asbest, Benzol, Vinylchlorid
Karzinogenität, Kategorie 1B
Diese Stoffe sind beim Menschen wahrscheinlich karzinogen, d.h. es bestehen hinreichende
Anhaltspunkte zu dieser Annahme.
Beispiele : Acrylnitril, Cadmiumchlorid, Kaliumbromat, Kaliumdichromat
Karzinogenität, Kategorie 2
Bei diesen Stoffen besteht ein Verdacht auf krebserregende Wirkung beim Menschen.
Beispiele : Acetaldehyd (Ethanal), Anilin, Nickeltetracarbonyl
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A
Reproduktionstoxische Stoffe beeinträchtigen die weibliche und die männliche Sexualfunktion und
die Fruchtbarkeit, und sie verursachen Schädigungen während der Schwangerschaft (beim Kind im Mutterleib)
und der Stillzeit. In der Kategorie 1A ist diese Wirkung nachgewiesen.
Beispiele : Kohlenmonoxid, Tetraethylblei und andere Bleialkyle, 2Brompropan
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B
Diese Stoffe sind beim Menschen wahrscheinlich reproduktionstoxisch.
Beispiele : Cadmiumchlorid, Nickeltetracarbonyl, Quecksilber
Reproduktionstoxizität, Kategorie 2
Bei diesen Stoffen besteht ein Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung beim Menschen.
Beispiele : Malachitgrün, Ottokraftstoff (Superbenzin), Trichlormethan
Spezifische ZielorganToxizität (einmalige Exposition), Kategorie 1
Beispiele : Methanol, Chlortrifluorid, 4,4‘Diaminodiphenylmethan, Acequinocyl (wird als Pflanzenschutzmittel verwendet)
Spezifische ZielorganToxizität (einmalige Exposition), Kategorie 2
Beispiele : kommen bald
Spezifische ZielorganToxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1
Beispiele : Anilin, Asbest, Kohlenmonoxid
Spezifische ZielorganToxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2
Beispiele : Dieselkraftstoff, QuecksilberIIoxid, Selen
Aspirationsgefahr, Kategorie 1
Aspirationsgefahr ist die Gefahr des Eindringens fester oder flüssiger Stoffe durch Mund oder
Nase in die Atemwege.
Beispiele : Heptan, Cyclohexan, Benzin (Super) und Diesel
akut gewässergefährdend, Kategorie 1
Beispiele : Kupfersulfat und andere anorganische Kupferverbindungen, Quecksilber und seine Verbindungen, Naphthalin, Tetrabutylzinn
langfristig gewässergefährdend, Kategorie 1
Beispiele : Kupfersulfat und andere anorganische Kupferverbindungen, Quecksilber und seine Verbindungen, Cadmium und seine Verbindungen, Naphthalin
langfristig gewässergefährdend, Kategorie 2
Beispiele : Acrylnitril, Benzin (Super) und Diesel, 1Naphthylamin und 2Naphthylamin
Zum Seitenanfang | |||
Zum Projekt Esterherstellung | |||
Zur alten Gefahrstoffseite | |||
| |||
Zum Überblick Versuche | |||
| |||
Zur Startseite | |||
|
Impressum Datenschutzerklärung